Heilpädagoge (berufsbegleitend)

Zugangsvoraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger bzw. eine in Thüringen als gleichwertig anerkannte Ausbildung

  • Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden in einer Einrichtung der Arbeitsfelder des Erziehers oder Heilerziehungspflegers

Berufsziel

Heilpädagogen arbeiten interdisziplinär und inklusionsfördernd. Sie erziehen, bilden, fördern und begleiten Menschen jeder Altersstufe mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen und unterstützen Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten in ihrer Entwicklung.

Einsatzbereiche

  • Frühförderungsstellen
  • Einrichtungen der Elementar- und Vorschulerziehung
  • Arbeitsfelder der Hilfe zur Erziehung
  • Schulbegleitende Maßnahmen
  • Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Wohnformen nach SGB XII

Ausbildungsverlauf

  • Dauer 3 Jahre
  • Unterricht erfolgt montags und dienstags am Nachmittag
  • theoretische und praktische Ausbildung entsprechend des gültigen Lehrplans

Finanzierung

Finanzierung

  • Gehaltszahlung des Arbeitgebers
  • Ausbildung ist schulgeldfrei

Unterrichtszeiten für Teilzeit-Klassen (immer montags und dienstags)

Stunde von - bis Pause
1. Stunde 12.45 Uhr – 13.30 Uhr 15 Minuten
2. Stunde 13.45 Uhr – 14.30 Uhr 5 Minuten
3. Stunde 14.35 Uhr – 15.20 Uhr 5 Minuten
4. Stunde 15.25 Uhr – 16.10 Uhr 5 Minuten
5. Stunde 16.15 Uhr – 17.00 Uhr 5 Minuten
6. Stunde 17.05 Uhr – 17.50 Uhr 5 Minuten
7. Stunde 17.55 Uhr – 18.40 Uhr 15 Minuten
8. Stunde 18.55 Uhr – 19.40 Uhr