Heilpädagoge (berufsbegleitend)
Zugangsvoraussetzungen
-
Staatliche Anerkennung als Erzieher oder Heilerziehungspfleger bzw. eine in Thüringen als gleichwertig anerkannte Ausbildung
-
Nachweis einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 20 Wochenstunden in einer Einrichtung der Arbeitsfelder des Erziehers oder Heilerziehungspflegers
Berufsziel
Heilpädagogen arbeiten interdisziplinär und inklusionsfördernd. Sie erziehen, bilden, fördern und begleiten Menschen jeder Altersstufe mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen und unterstützen Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsbeeinträchtigungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten in ihrer Entwicklung.
Einsatzbereiche
- Frühförderungsstellen
- Einrichtungen der Elementar- und Vorschulerziehung
- Arbeitsfelder der Hilfe zur Erziehung
- Schulbegleitende Maßnahmen
- Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Wohnformen nach SGB XII
Ausbildungsverlauf
- Dauer 3 Jahre
- Unterricht erfolgt montags und dienstags am Nachmittag
- theoretische und praktische Ausbildung entsprechend des gültigen Lehrplans
Finanzierung
Finanzierung
- Gehaltszahlung des Arbeitgebers
- Ausbildung ist schulgeldfrei
Unterrichtszeiten für Teilzeit-Klassen (immer montags und dienstags)
Stunde | von - bis | Pause |
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1. Stunde | 12.45 Uhr – 13.30 Uhr | 15 Minuten |
2. Stunde | 13.45 Uhr – 14.30 Uhr | 5 Minuten |
3. Stunde | 14.35 Uhr – 15.20 Uhr | 5 Minuten |
4. Stunde | 15.25 Uhr – 16.10 Uhr | 5 Minuten |
5. Stunde | 16.15 Uhr – 17.00 Uhr | 5 Minuten |
6. Stunde | 17.05 Uhr – 17.50 Uhr | 5 Minuten |
7. Stunde | 17.55 Uhr – 18.40 Uhr | 15 Minuten |
8. Stunde | 18.55 Uhr – 19.40 Uhr |