Pflege

Zugangsvoraussetzungen

  • Realschulabschluss
  • Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Fachrichtung Altenpflegehilfe oder Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
  • Ausbildungsvertrag mit einem Träger
  • gesundheitliche Eignung

Berufsziel

Pflegefachkräfte pflegen und betreuen Menschen aller Altersstufen in den Bereichen Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege.
Sie unterstützen hilfsbedürftige Menschen bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege.
 
In der ambulanten Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen zusammen und unterweisen diese z. B. in Pflegetechniken. Sie versorgen in Abstimmung mit den behandelnden Ärzten Wunden, führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen durch. 
Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen, verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente oder Injektionen. Darüber koordinieren und dokumentieren Pflegefachkräfte Pflegemaßnahmen.
 
Auch bei der Patientenaufnahme, in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung des Arzneimittelbestandes wirken sie mit.
Die erfolgreiche Ausbildung ist die Vorraussetzung für die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und wird auf Antrag vom Landesverwaltungsamtes erteilt

Einsatzbereiche

  • Pflegefachkräfte arbeiten in allen Versorgungsbereichen: Krankenhäuser, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und in Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Sie können aber auch in Facharztpraxen oder Gesundheitszentren, Hospizen und in Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen beschäftigt sein

Ausbildungsverlauf

  • Dauer 3 Jahre
  • praktische Ausbildung erfolgt in den ausbildenden Einrichtungen wie Krankenhäuser, stationären oder ambulanten Pflegeheimen
  • theoretische Ausbildung erfolgt im SBBZ Weimar

Finanzierung

  • die Ausbildungsvergütung durch die ausbildende Einrichtung
  • die Ausbildung ist schulgeldfrei